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aktualisierte Anlagen zur AV § 44 LHO, ANBest-P und ANBest-I

Die Änderungen zu den ANBest-P und ANBest-I gelten ab sofort.

Die Senatsverwaltung für Finanzen hat eine Änderung der AV LHO im Jahr 2023 vorgenommen, konkret geht es um die Anlagen zur AV § 44 LHO, die ANBest-P und die ANBest-I.

Diese gelten ab sofort.

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